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Garantieerklärung


NELO GmbH
Brunngassacker 1
4202 Duggingen
Schweiz

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem NELO Produkt

Sie haben sich für ein hochwertiges Produkt von NELO entschieden.
Wir legen großen Wert auf Qualität, Funktionalität und eine sorgfältige Verarbeitung unserer Produkte.
Die NELO GmbH garantiert im Rahmen dieser freiwilligen Garantie, dass die von der Garantie erfassten Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind.
Sollte trotz sorgfältiger Qualitätskontrollen innerhalb der Garantiezeit ein von dieser Garantie erfasster Produktfehler auftreten, wird NELO den Mangel nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen beheben.

1. Garantieleistung und Umfang
Im berechtigten Garantiefall entscheidet NELO nach eigenem Ermessen, ob der Mangel durch:

  • Reparatur,

  • Austausch einzelner Komponenten oder

  • Ersatzlieferung eines gleichartigen Produktes

behoben wird.
Wird das beanstandete Produkt zum Zeitpunkt des Garantiefalls nicht mehr hergestellt oder ist es nicht mehr verfügbar, ist NELO berechtigt, die Garantieleistung durch ein technisch und qualitativ gleichwertiges Nachfolge- oder Ersatzprodukt zu erfüllen.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ersatzmodell, eine bestimmte Produktgeneration, Farbe oder optische Ausführung besteht nicht, sofern die ursprüngliche Ausführung nicht mehr verfügbar ist.
Die Garantie wird für Produkte gewährt, die von einem Endkunden erworben wurden und für die ein entsprechender Kaufnachweis vorgelegt werden kann.
Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung der NELO GmbH.
Sie ersetzt, beschränkt oder beeinträchtigt nicht die gesetzlichen Gewährleistungs-, Mängel- und sonstigen Rechte des Käufers gegenüber seinem jeweiligen Verkäufer.


2. Räumlicher Geltungsbereich
Diese Garantie gilt für NELO Produkte, die in folgenden Ländern erworben und bestimmungsgemäß eingesetzt wurden:

  • Schweiz

  • Deutschland

  • Österreich

 

3. Garantiezeiten
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum durch den Endkunden.
Die Garantie beträgt:

  • 10 Jahre auf NELO Duschabtrennungen

  • 5 Jahre auf NELO Mineralguss-Duschwannen

  • 3 Jahre auf NELO Dusch-WCs

  • 2 Jahre auf NELO Badmöbel

  • 2 Jahre auf NELO Spiegel und Spiegelschränke

  • 2 Jahre auf alle übrigen NELO Produkte, soweit für das jeweilige Produkt keine ausdrücklich abweichende Garantiezeit angegeben ist.

 

Maßgeblich für den Beginn der Garantiezeit ist das Datum des Kaufbelegs.
Die Garantiezeit verlängert oder erneuert sich nicht durch die Durchführung einer Garantieleistung.
Insbesondere beginnt durch Reparatur, Austausch einzelner Komponenten oder Ersatzlieferung keine neue Garantiefrist.
Für ausgetauschte Teile, Komponenten oder Ersatzprodukte gilt ausschließlich die verbleibende Garantiezeit des ursprünglich erworbenen Produktes.

 

4. Verschleißteile
Verschleißteile und Komponenten, deren Lebensdauer wesentlich von Nutzungsintensität, Pflege, Wartung, Wasserqualität oder sonstigen Einsatzbedingungen abhängig ist, sind von der freiwilligen Langzeitgarantie ausgeschlossen.
Hierzu gehören insbesondere:

  • Dichtleisten,

  • Magnetleisten,

  • Rollen,

  • Scharniere und bewegliche Bauteile,

  • Dichtungen,

  • Filter,

  • Kartuschen,

  • Strahlregler,

  • Düsen,

  • Batterien und Akkumulatoren,

  • Leuchtmittel,

  • sonstige funktionsbedingt einem regelmäßigen Verschleiß unterliegende Komponenten.

Für solche Komponenten gelten die jeweiligen gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Soweit NELO für einzelne Verschleißteile ausdrücklich eine besondere Garantie zusagt, gilt die jeweils angegebene Garantiezeit.

 

5. Weitere Garantieausschlüsse
Nicht von der freiwilligen NELO Garantie umfasst sind insbesondere:

  • Silikondichtstoffe und Wartungsfugen,

  • Oberflächen- und Glasbeschichtungen,

  • geringe technisch oder produktionsbedingt unvermeidbare Farbabweichungen,

  • Unterschiede zwischen verschiedenen Materialien oder Produktionschargen,

  • Spiegelglas, soweit der Schaden nicht auf einem nachweisbaren Material- oder Fabrikationsfehler beruht,

  • Ausstellungs- und Vorführprodukte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde,

  • normale Abnutzungserscheinungen,

  • optische Veränderungen aufgrund gewöhnlicher Nutzung,

  • Schäden aufgrund ungeeigneter Lagerung oder Transportbedingungen nach Gefahrübergang.

Geringfügige, nicht gehäuft auftretende Glaskratzer sowie technisch unvermeidbare Lufteinschlüsse von weniger als 0,5 mm können produktionsbedingt auftreten und begründen grundsätzlich keinen Garantieanspruch.
Die Beurteilung erfolgt bei normalen Beleuchtungsverhältnissen und einem Betrachtungsabstand von etwa 1,5 Metern.

 

6. Voraussetzungen für die Garantie
Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist, dass das Produkt bestimmungsgemäß verwendet und fachgerecht installiert wurde.
Die Montage bzw. Installation muss insbesondere:

  • entsprechend der jeweiligen NELO Montage- und Installationsanleitung,

  • gemäß den anerkannten Regeln der Technik,

  • unter Beachtung der am Montageort geltenden Normen und Vorschriften sowie

  • unter Einhaltung der produktspezifischen Anschluss- und Einbaubedingungen

erfolgt sein.
Soweit eine Montage oder Installation aufgrund der Art des Produktes Fachkenntnisse erfordert, muss diese durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal vorgenommen werden.
Die Montage- bzw. Installationsanleitung wird mit dem Produkt zur Verfügung gestellt bzw. kann bei NELO angefordert werden.
Voraussetzung der Garantie ist darüber hinaus die Einhaltung der von NELO angegebenen Pflege-, Reinigungs-, Wartungs- und Gebrauchshinweise.

 

7. Pflege und Reinigung
NELO Produkte sind entsprechend den jeweiligen Pflege- und Reinigungshinweisen zu behandeln.
Die Verwendung ungeeigneter, aggressiver, scheuernder, säurehaltiger oder materialschädigender Reinigungsmittel oder Chemikalien kann zu Schäden an:

  • Glas,

  • Beschichtungen,

  • Profilen,

  • Beschlägen,

  • Armaturen,

  • Dichtungen,

  • Möbeloberflächen,

  • Spiegeln,

  • Kunststoffen oder

  • anderen Komponenten

führen.
Schäden infolge unsachgemäßer Reinigung, Pflege oder Wartung sind von der Garantie ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schäden aufgrund von:

  • aggressiven Reinigungsmitteln,

  • scheuernden Reinigungsmitteln,

  • ungeeigneten Chemikalien,

  • unsachgemäßer Entkalkung,

  • übermäßiger Kalkbildung infolge unterlassener Pflege,

  • fehlerhafter Wartung oder

  • Nichtbeachtung der Pflegehinweise.

 

8. Veränderungen und unsachgemäße Verwendung
Garantieansprüche sind ausgeschlossen, soweit ein Schaden verursacht oder wesentlich mitverursacht wurde durch:

  • Entfernung oder Veränderung von Originalkomponenten,

  • Verwendung nicht freigegebener oder produktfremder Bauteile,

  • zweckfremde Verwendung,

  • unsachgemäße Verwendung,

  • unsachgemäße Reparaturen,

  • nachträgliche technische Veränderungen,

  • fehlerhafte Montage,

  • fehlerhafte Installation,

  • unsachgemäße Demontage,

  • eigenmächtige Eingriffe in elektrische oder wasserführende Komponenten oder

  • sonstige nicht von NELO freigegebene Eingriffe.

Der Garantieausschluss gilt nur, soweit zwischen dem jeweiligen Eingriff bzw. der unsachgemäßen Verwendung und dem aufgetretenen Schaden ein Zusammenhang besteht.

 

9. Glas und Spontanbruch
Bei der Herstellung von Sicherheitsglas können trotz sorgfältiger Qualitätskontrolle in sehr seltenen Fällen mikroskopisch kleine Nickelsulfid-Einschlüsse im Glas verbleiben.
Diese können in Ausnahmefällen dazu führen, dass Einscheibensicherheitsglas ohne unmittelbar erkennbare äußere Einwirkung spontan zerbricht.
Ein solcher materialtypischer Spontanbruch aufgrund eines Nickelsulfid-Einschlusses stellt grundsätzlich keinen Garantiefall dar.
Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Glasbrüche, die insbesondere verursacht wurden durch:

  • mechanische Einwirkung,

  • Beschädigung von Glaskanten,

  • Stöße oder Schläge,

  • unsachgemäße Montage,

  • Spannungen aufgrund baulicher Gegebenheiten,

  • nachträgliche Bearbeitung des Glases oder

  • sonstige äußere Einwirkungen.

Beschädigte, angeschlagene oder gebrochene Gläser dürfen nicht montiert oder weiter verwendet werden.

 

10. Dichtigkeit von Duschabtrennungen
Duschabtrennungen sind konstruktionsbedingt kein vollständig geschlossenes und absolut wasserdichtes System.
Je nach Bauart, Türsystem, Profilkonstruktion, Dichtungssystem und Einbausituation können unterschiedliche Dichtigkeitsstufen erreicht werden.
Eine absolute Wasserdichtigkeit kann bei einer Duschabtrennung konstruktionsbedingt nicht garantiert werden.
Ein geringfügiger Wasseraustritt, insbesondere im Bereich:

  • beweglicher Türen,

  • Dichtungen,

  • Türspalten,

  • Scharniere,

  • Rollenführungen oder

  • konstruktiv notwendiger Öffnungen

begründet daher nicht automatisch einen Garantieanspruch.
Die Dichtigkeit setzt zudem eine fachgerechte Montage und eine geeignete bauliche Einbausituation voraus.

 

11. Besondere Bestimmungen für Dusch-WCs
Für NELO Dusch-WCs beträgt die freiwillige Garantiezeit 3 Jahre ab Kaufdatum durch den Endkunden.
Voraussetzung für die Garantie ist insbesondere eine fachgerechte Installation gemäß Montageanleitung und den am Installationsort geltenden technischen Vorschriften.
Die erforderlichen Voraussetzungen hinsichtlich:

  • Wasserdruck,

  • Wasseranschluss,

  • Stromversorgung,

  • elektrischer Absicherung,

  • Erdung,

  • Abwasseranschluss und

  • sonstiger Installationsbedingungen

sind vor Montage vom ausführenden Fachbetrieb zu prüfen.
Nicht von der Garantie erfasst sind Schäden, die insbesondere zurückzuführen sind auf:

  • ungeeigneten oder außerhalb der Produktspezifikation liegenden Wasserdruck,

  • verschmutzte Wasserleitungen,

  • Fremdkörper im Wassersystem,

  • ungeeignete Wasserqualität,

  • Verkalkung infolge nicht ordnungsgemäßer Wartung,

  • fehlerhafte Elektroinstallation,

  • Überspannung,

  • Frost,

  • unsachgemäße Reinigung,

  • nicht freigegebene Reinigungs- oder Entkalkungsmittel oder

  • fehlerhafte Montage.

Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sind von der dreijährigen freiwilligen Garantie ausgenommen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

 

12. Besondere Bestimmungen für Badmöbel
Für NELO Badmöbel beträgt die freiwillige Garantiezeit 2 Jahre ab Kaufdatum durch den Endkunden.
Voraussetzung ist eine fachgerechte Montage und bestimmungsgemäße Verwendung im Badezimmer.
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden aufgrund von:

  • dauerhaft stehender Nässe,

  • nicht entfernten Wasseransammlungen,

  • unzureichender Belüftung,

  • außergewöhnlich hoher oder dauerhaft anhaltender Luftfeuchtigkeit,

  • direktem Wassereintritt in nicht dafür vorgesehene Bereiche,

  • unsachgemäßer Reinigung,

  • mechanischer Beschädigung,

  • fehlerhafter Montage,

  • baulicher Feuchtigkeit oder

  • nicht fachgerecht ausgeführten Wasseranschlüssen.

Materialtypische geringfügige Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung oder Oberfläche stellen innerhalb üblicher Toleranzen keinen Garantiefall dar.

 

13. Besondere Bestimmungen für Spiegel und Spiegelschränke
Für NELO Spiegel und Spiegelschränke beträgt die freiwillige Garantiezeit 2 Jahre ab Kaufdatum durch den Endkunden.
Bei elektrisch betriebenen Spiegeln und Spiegelschränken setzt die Garantie eine fachgerechte Elektroinstallation voraus.
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden aufgrund von:

  • fehlerhafter Elektroinstallation,

  • Überspannung,

  • Feuchtigkeitseintritt infolge unsachgemäßer Montage,

  • mechanischer Beschädigung,

  • unsachgemäßer Reinigung,

  • Verwendung aggressiver Reinigungsmittel oder

  • Eingriffen in elektrische Komponenten.

 

14. Mineralguss-Duschwannen
Für NELO Mineralguss-Duschwannen beträgt die freiwillige Garantiezeit 5 Jahre ab Kaufdatum durch den Endkunden.
Voraussetzung ist insbesondere die fachgerechte Montage entsprechend der jeweiligen Montageanleitung.
Die Garantie umfasst Material- und Fabrikationsfehler des Produktes.
Nicht erfasst sind insbesondere Schäden aufgrund von:

  • ungeeignetem oder nicht tragfähigem Untergrund,

  • fehlerhafter Montage,

  • mangelhafter Unterstützung der Duschwanne,

  • fehlerhafter Abdichtung,

  • fehlerhaftem Ablaufanschluss,

  • mechanischer Beschädigung,

  • unsachgemäßer Reinigung,

  • baulichen Bewegungen oder

  • sonstigen nicht vom Produkt selbst verursachten Einwirkungen.

Die fachgerechte Bauwerksabdichtung ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Produktgarantie, sofern diese nicht ausdrücklich von NELO ausgeführt wurde.

 

15. Abwicklung eines Garantiefalls
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihren Händler oder direkt an:
NELO GmbH
Brunngassacker 1
4202 Duggingen
Schweiz


Für die Prüfung eines Garantieanspruchs benötigt NELO grundsätzlich:

  • Kaufnachweis bzw. Rechnung,

  • Angaben zum Verkäufer,

  • Produktbezeichnung,

  • gegebenenfalls Serien-, Artikel- oder Auftragsnummer,

  • Beschreibung des Mangels,

  • aussagekräftige Fotos oder Videos des beanstandeten Produktes sowie

  • gegebenenfalls Informationen zu Montage und Installation.

NELO ist berechtigt, weitere Informationen anzufordern, sofern diese zur Beurteilung des Garantiefalls erforderlich sind.
Der Kunde muss NELO Gelegenheit geben, den beanstandeten Mangel zu überprüfen.


Die Prüfung kann insbesondere erfolgen durch:

  • Übermittlung von Fotografien oder Videos,

  • Überprüfung durch den Händler,

  • Einsendung eines beanstandeten Bauteils,

  • Überprüfung durch einen von NELO beauftragten Servicetechniker oder

  • Besichtigung des Produktes vor Ort.

 

16. Verhalten nach Feststellung eines Mangels
Nach Feststellung eines Mangels dürfen keine Maßnahmen vorgenommen werden, die den Schaden vergrößern oder eine spätere Ermittlung der Schadensursache wesentlich erschweren.
Ohne vorherige Abstimmung mit NELO sollen insbesondere keine eigenmächtigen Reparaturen, technischen Veränderungen oder kostenpflichtigen Austauschmaßnahmen vorgenommen werden.
Bei sicherheitsrelevanten Mängeln ist die weitere Verwendung des betroffenen Produktes bis zur Klärung einzustellen.
Dies gilt insbesondere bei:

  • beschädigtem Sicherheitsglas,

  • elektrischen Fehlfunktionen mit möglicher Gefährdung,

  • Undichtigkeiten mit Gefahr von Folgeschäden oder

  • sonstigen sicherheitsrelevanten Schäden.

 

17. Erkennbare Mängel vor der Montage
Das Produkt ist vor Montage bzw. Installation auf erkennbare Mängel und auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu prüfen.
Hierzu gehören insbesondere:

  • richtige Abmessungen,

  • richtige Ausführung,

  • richtige Farbe,

  • richtige Öffnungs- oder Anschlagrichtung,

  • Vollständigkeit,

  • sichtbare Beschädigungen,

  • Kratzer,

  • Glasschäden,

  • Transportschäden und

  • sonstige erkennbare Abweichungen.

 

Ein Produkt mit einem erkennbaren Mangel darf ohne vorherige Abstimmung mit NELO nicht montiert oder installiert werden.
Wird ein erkennbar mangelhaftes oder falsches Produkt dennoch eingebaut, besteht im Rahmen dieser freiwilligen Garantie grundsätzlich kein Anspruch auf Übernahme der hierdurch zusätzlich entstandenen:

  • Montagekosten,

  • Demontagekosten,

  • Installateurkosten,

  • Fliesenlegerkosten,

  • Anfahrtskosten oder

  • sonstigen Folgekosten.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

18. Montage-, Demontage- und Servicekosten
Im Rahmen eines berechtigten Garantiefalls übernimmt NELO die zur Erfüllung der von NELO gewählten Garantieleistung ausdrücklich freigegebenen Kosten.
Montage-, Demontage-, Anfahrts-, Installations-, Reparatur- oder sonstige Fremdkosten dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von NELO auf Kosten von NELO beauftragt werden.
Eigenmächtig durch den Endkunden, Händler, Installateur oder sonstige Dritte beauftragte Arbeiten werden nicht erstattet, soweit NELO deren Kostenübernahme nicht zuvor bestätigt hat oder eine zwingende gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme besteht.
NELO ist berechtigt, eine wirtschaftlich und technisch angemessene Form der Mängelbehebung zu bestimmen.

 

19. Transport- und Folgekosten
Die freiwillige NELO Garantie umfasst ausschließlich die in dieser Garantieerklärung zugesagten Leistungen.
Soweit gesetzlich zulässig, umfasst die freiwillige Garantie keine darüber hinausgehenden mittelbaren Schäden oder Folgeschäden.
Insbesondere besteht aus dieser freiwilligen Garantie grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz von:

  • Nutzungsausfall,

  • Verdienstausfall,

  • Mietausfall,

  • Hotelkosten,

  • entgangenem Gewinn,

  • sonstigen wirtschaftlichen Folgeschäden oder

  • Kosten nicht von NELO freigegebener Drittleistungen.

Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

 

20. Unberechtigte Garantie- und Serviceanforderungen
Stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein von dieser Garantie erfasster Mangel vorliegt, ist NELO berechtigt, angemessene Kosten für bereits erbrachte Serviceleistungen in Rechnung zu stellen.
Hierzu können insbesondere gehören:

  • Anfahrtskosten,

  • Arbeitszeit des Servicetechnikers,

  • Prüfkosten,

  • Versandkosten und

  • Transportkosten.

Dies gilt insbesondere, wenn der geltend gemachte Mangel auf eine Ursache zurückzuführen ist, die nach diesen Garantiebedingungen ausdrücklich nicht von der Garantie umfasst ist.

 

21. Datenschutz
Zur Prüfung und Abwicklung von Garantie- und Servicefällen verarbeitet die NELO GmbH die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten.
Dies können insbesondere sein:

  • Name und Kontaktdaten,

  • Kauf- und Rechnungsdaten,

  • Produktinformationen,

  • Serien- oder Auftragsnummern,

  • Fotografien und Videos sowie

  • Informationen zum Garantie- oder Servicefall.

Die Verarbeitung erfolgt entsprechend den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und der Datenschutzerklärung der NELO GmbH.
Soweit zur Garantieabwicklung erforderlich, können Daten an Händler, Hersteller, Lieferanten, Logistikunternehmen oder von NELO beauftragte Servicedienstleister übermittelt werden.
22. Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung
Diese Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung der NELO GmbH.
Die gesetzlichen Gewährleistungs-, Mängel-, Haftungs- und sonstigen Rechte des Käufers gegenüber seinem Verkäufer werden durch diese Garantie weder ersetzt noch eingeschränkt.
Die gesetzlichen Rechte bestehen unabhängig davon, ob ein Anspruch aus dieser freiwilligen NELO Garantie besteht.
23. Schlussbestimmungen
Für die Beurteilung eines Garantieanspruchs ist die zum Zeitpunkt des Kaufs für das jeweilige Produkt gültige Garantieerklärung maßgeblich.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Garantiebedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt.
Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen diesen Garantiebedingungen vor.

NELO GmbH
Brunngassacker 1
4202 Duggingen
Schweiz

Garantiezeiten im Überblick
10 Jahre – Duschabtrennungen
5 Jahre – Mineralguss-Duschwannen
3 Jahre – Dusch-WCs
2 Jahre – Badmöbel
2 Jahre – Spiegel und Spiegelschränke
2 Jahre – alle übrigen NELO Produkte
 
Stand: März 2024

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